Startschuss 1. Januar 2024: Das elektronische Rezept

In Zukunft sollen vom Arzt Verschreibungen nicht mehr auf Papier gedruckt, sondern elektronisch übermittelt werden.

Ein neuer Einlöseweg für das E-Rezept ist nun ab 2024 flächendeckend verfügbar: Ab dem 1. Januar 2024 wird das rosafarbene Papier- durch das E-Rezept abgelöst. Versicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel dann nur noch per E-Rezept und können dieses mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per App oder mittels Papierausdruck einlösen.

So funktioniert das Einlösen des eRezepts mittels Gesundheitskarte:

(Bildquelle: www.adba.de)

Die Ärztin/der Arzt stellt in der Sprechstunde in der Praxis oder per Video ein E-Rezept aus. Diese Verordnung wird am Praxiscomputer eingegeben und im sicheren Datennetz des Gesundheitswesens gespeichert.

Die Patientin/der Patient kann nun wählen, wie das E-Rezept in der Apotheke seiner bzw. ihrer Wahl eingelöst werden soll: mittels elektronischer Gesundheitskarte, E-Rezept-App oder Ausdruck.

Beim Einlösen mit der Gesundheitskarte müssen Versicherte in der Apotheke nur ihre Gesundheitskarte in ein Kartenlesegerät einstecken. Mehr wird nicht benötigt, weder ein Zettel noch eine PIN oder ein anderer Nachweis. So können auch E-Rezepte für Angehörige komfortabel eingelöst werden. Das Rezept wird nicht auf der eGK gespeichert: Die eGK dient als Schlüssel, damit die Apotheke die Rezepte des Versicherten abrufen kann. Die vom Versicherten aufgesuchte Apotheke sieht somit sofort alle noch einlösbaren Rezepte.

Informationen zum E-Rezept gibt es unter:

https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept/apotheken

https://www.das-e-rezept-ist-da.de/

https://www.youtube.com/watch?t=28s&v=a8KK_C-cJBw

 

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3. Ab wann kann das elektronische Rezept in der Bahnhof Apotheke in Bonn eingelöst werden?

Bereits seit September 2023 können Sie e Rezepte in der Bahnhof Apotheke Bonn einlösen. Ab dem 1. Januar 2024 sind Ärztinnen und Ärzte dazu verpflichtet, das E-Rezept zu nutzen, wenn sie verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnen.

 

Gilt dies auch für grüne und blaue Rezepte bzw. für Privatpatienten?

Grüne und blaue Rezepte können ebenfalls als E-Rezept ausgestellt werden, sofern dies von dem Primärsystem in der Arztpraxis unterstützt wird.

Auch (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte sind ab dem 1. Januar 2024 verpflichtet Rezepte für gesetzlich Versicherte in elektronischer Form auszustellen.

 

4. Welche Vorteile hat das elektronische Rezept?

Das elektronische Rezept ist Teil einer größeren digitalen Reform im Gesundheitswesen unter der Führung des Gesundheitsministers Jens Spahn. Die Vorteile der Digitalisierung sollen noch stärker genutzt werden, um so unter anderem die Versorgungssituation zu verbessern und gleichzeitig das Gesundheitssystem hinsichtlich der Kosten zu entlasten.

 

Für Versicherte bietet das E-Rezept mehr Komfort, da sie sich Papierrezepte und auch Wege sparen können. Wege in die Arztpraxis entfallen, wenn sie ein Folgerezept benötigen. Auch nach Videosprechstunden können sie sich ein E-Rezept ausstellen lassen. Zudem verbessert es das Medikamentenmanagement, vor allem wenn es in Verbindung mit dem Medikationsplan in der elektronischen Patientenakte (ePA) genutzt wird. So bietet es für Patientinnen und Patienten mehr Sicherheit.

So könnten insbesondere Übertragungsfehler durch falsch interpretierte oder nicht lesbare Verschreibungen bei einem digitalen Rezept vermieden werden. Ebenso könnten die Möglichkeiten für eine direkte, elektronische Arzneimittelbestellung mithilfe des eRezepts verbessert werden.

Durch eine Datenverschlüsselung könnte es zudem schwieriger werden Rezepte zu fälschen.

 

5 - Die App "Das e-Rezept"

Die Gratis-App „Das E-Rezept“ der gematik ist die bundeseinheitliche Patientenanwendung, mit der Sie papierlos Rezeptschlüssel empfangen und einer Apotheke Ihrer Wahl zuweisen können – für sich selbst, aber auch zum Beispiel für Familienmitglieder.

Als einzige App darf sie auf den Fachdienst in der Telematikinfrastruktur zugreifen, um elektronisch Rezeptcodes vom E-Rezeptserver zu empfangen und diese an Apotheken zu verschicken. Für den vollen Funktionsumfang der App müssen Sie sich anmelden und benötigen dafür von Ihrer Krankenkasse die neue elektronische Gesundheitskarte mit einer Schnittstelle für „Near Field Communication“ (kurz: NFC) und die dazugehörige PIN.

Alle Apotheken in Deutschland werden in der App wettbewerbsneutral und werbefrei gelistet. „Das E-Rezept“ ist kostenlos zum Download im Google Play- bzw. App-Store und der Huawei AppGallery erhältlich.

Zur Nutzung der E-Rezept-App benötigen Sie ein Smartphone oder Tablet mit mindestens iOS 14 oder Android 7, welches auch NFC-fähig ist.

 

Quelle: Auszüge der Gemeinsamen Pressemitteilung von DAV und gematik, 31.08.2023, Pressemitteilung des BMG:

Fragen und Antworten zum E-Rezept | BMG (bundesgesundheitsministerium.de)